Zur Deckung des Aufwandes für eine ordnungsgemässe und ausreichende Vereinsarbeit erhebt der Verein von seinen Mitgliedern Beiträge, Gebühren und –soweit erforderlich– Sonderbeiträge.
Sonderbeiträge werden nur nach besonderem Beschluss der Mitgliederversammlung erhoben.
Der Vorstand wird ermächtigt, den Beitrag für erwachsene Mitglieder um 50% zu ermässigen, wenn das Mitglied
Schüler oder Student ist
Arbeitslosengeld II – Empfänger (Hartz IV) ist;
Wehrdienst- bzw. Zivildienstleistender ist.
Die Beitragsermäßigung wird nur auf schriftlichen Antrag des Vereinsmitgliedes an den Vorstand gewährt.
Die Beitragsermäßigung gilt ab der Antragsstellung für das restliche Beitragsjahr.
Die Beitragsermäßigung ist jährlich neu zu beantragen.
Jedem Antrag auf Beitragsermäßigung ist in Kopie ein geeigneter Nachweis wie Schülerausweis, Studentenausweis, Wehrpass/Zivildienstbescheinigung, Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II beizufügen.