Gebuehrenordnung
 
Gebührenordnung  
   
     

zurück  

 

Beitrags- und Gebührenordnung

für den

Turn- und Sportverein

„Hassia 1904“ Gottsbüren e.V.

 

§ 1

Allgemeines

  1. Zur Deckung des Aufwandes für eine ordnungsgemässe und ausreichende Vereinsarbeit erhebt der Verein von seinen Mitgliedern Beiträge, Gebühren und –soweit erforderlich– Sonderbeiträge.
  2. Sonderbeiträge werden nur nach besonderem Beschluss der Mitgliederversammlung erhoben.

§ 2

Aufnahmegebühr

  1. Jedes Mitglied zahlt bei seiner ersten Aufnahme und jeder Wiederaufnahme in den Verein eine Aufnahmegebühr.
  2. Die Aufnahmegebühr beträgt zwei Monatsbeiträge

 

§ 3

Beiträge

  1. Der Monatsbeitrag beträgt:
  1. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres   
1,00 €
  1. für Jugendliche von der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres  
1,50 €
  1. für Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres    
3,00 €

für Ehrenmitglieder       

1,50 €
  1. Familien (darin eingeschlossen sind alle Kinder bis zur vollendung des 18. Lebensjahres)    
6,00 €

§ 4

Ermässigungen

  1. Der Vorstand wird ermächtigt, den Beitrag für erwachsene Mitglieder um 50% zu ermässigen, wenn das Mitglied
    1. Schüler oder Student ist
    1. Arbeitslosengeld II – Empfänger (Hartz IV) ist;
    1. Wehrdienst- bzw. Zivildienstleistender ist.
  1. Die Beitragsermäßigung wird nur auf schriftlichen Antrag des Vereinsmitgliedes an den Vorstand gewährt.
  2. Die Beitragsermäßigung gilt ab der Antragsstellung für das restliche Beitragsjahr.
  3. Die Beitragsermäßigung ist jährlich neu zu beantragen.
  4. Jedem Antrag auf Beitragsermäßigung ist in Kopie ein geeigneter Nachweis wie Schülerausweis, Studentenausweis, Wehrpass/Zivildienstbescheinigung, Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II beizufügen.

§ 5

Ausschluss

Wird ein Mitglied wegen Beitragsrückständen vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen, ist der Grund für das Ausscheiden zu vermerken

§ 6

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.

Damit treten alle frühreren Bestimmung des Vereins, die diese Satzung berühren, ausser Kraft.

 

Trendelburg – Gottsbüren, den 16. 11.2007